Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AV Architektur AG

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AV Architektur AG (nachfolgend „AV Architektur“) und ihren Auftraggebern. AV Architektur ist ein auf audiovisuelle und architektonische Planungs- und Beratungsdienstleistungen spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Urdorf, Schweiz.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Verträge der AV Architektur, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AV Architektur hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Leistungen

AV Architektur erbringt spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen audiovisuelle Technik und Architektur. Dazu gehören unter anderem: strategische Beratung, Bedarfsanalysen, Systemdesign, Fachplanung, Projektmanagement und Qualitätssicherung. Der genaue Leistungsumfang für jedes Projekt wird in einem separaten, schriftlichen Angebot oder Vertrag definiert.

4. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote der AV Architektur sind freibleibend, bis ein formeller Vertrag unterzeichnet oder eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt wird. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Unterzeichnung einer Dienstleistungsvereinbarung durch beide Parteien zustande. Alle Angebote sind, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Dienstleistungen richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag festgelegten Sätzen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Projektverzögerungen und höhere Gewalt

AV Architektur haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Streiks oder Ausfälle von Drittlieferanten. Fristen verlängern sich entsprechend. Wird eine Verzögerung durch die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht, behält sich AV Architektur das Recht vor, den Projektzeitplan anzupassen und entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die erfolgreiche Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber für zeitnahe Entscheidungen und Freigaben verantwortlich, um den Projektfortschritt zu gewährleisten.

8. Haftung

AV Architektur haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn oder Datenverlust) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesamthaftung der AV Architektur für sämtliche Ansprüche aus einem Vertrag ist auf die Höhe des für die betreffende Dienstleistung gezahlten Gesamthonorars beschränkt.

9. Geistiges Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte an den von AV Architektur erstellten Unterlagen, Plänen, Konzepten und Entwürfen, einschliesslich Urheber- und Designrechte, verbleiben im Eigentum der AV Architektur. Dem Auftraggeber wird ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den Projektergebnissen ausschliesslich für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der AV Architektur.

10. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis und diese AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der AV Architektur in Urdorf, Schweiz.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.